Ablauf der Prüfung:
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je einstündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der möglichen Gesamtpunkte (90 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50% der möglichen Punkte erreicht wurden.
Liegt die Punktzahl in einem, oder beiden schriftlichen Teilen unter 50% ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich. und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
Detailierte Informationen zu Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung (PDF Datei)
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